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   LG München I, 29.03.2001 - 19 O 8647/00   

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https://dejure.org/2001,2716
LG München I, 29.03.2001 - 19 O 8647/00 (https://dejure.org/2001,2716)
LG München I, Entscheidung vom 29.03.2001 - 19 O 8647/00 (https://dejure.org/2001,2716)
LG München I, Entscheidung vom 29. März 2001 - 19 O 8647/00 (https://dejure.org/2001,2716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847
    Etwa 1 Mio. DM Schmerzensgeld für 48-jährigen Mann bei unfallbedingter Reduktion auf primitivste Existenzzustände

  • gaius.legal

    1 Mio Schmerzensgeld bei extremen Verletzungen mit fast vollständiger Einbuße an Lebensqualität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung eines Schmerzensgeldanspruchs zu einem gewöhnlichen Schadensersatzanspruch; Ausgleichsfunktion und Genugtuungsfunktion von Schmerzensgeld; Berücksichtigung des Verschuldensgrades des Verpflichteten und der wirtschaftlichen Verhältnisse beider Parteien bei der ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1246
  • NJW-RR 2002, 288 (Ls.)
  • NZV 2001, 263
  • VersR 2001, 1124
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus LG München I, 29.03.2001 - 19 O 8647/00
    Dieser Gesichtspunkt könne daher für die Bemessung des Schmerzensgeldes durchaus von Bedeutung sein (BGHZ 120, 1 ).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus LG München I, 29.03.2001 - 19 O 8647/00
    Nach der grundsätzlichen Entscheidung des BGH (BGHZ 18, 149 ff.) ist der Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 847 BGB kein gewöhnlicher Schadensersatzanspruch sondern ein Anspruch eigener Art mit einer doppelten Funktion:.
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1992 - 1 U 218/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem überholenden

    Auszug aus LG München I, 29.03.2001 - 19 O 8647/00
    DM 450.000,- und DM 750,- Rente monatlich für einen Fall schwerster Querschnittslähmung eines 33-jährigen Elektroinstallateurs (OLG Düsseldorf, in DAR 1993, 258 ).
  • BGH, 16.12.1975 - VI ZR 175/74

    Ausgleich einer schwersten Hirnverletzung mit Verlust aller geistigen Fähigkeiten

    Auszug aus LG München I, 29.03.2001 - 19 O 8647/00
    Zwar hat die Rechtsprechung zunächst die Auffassung vertreten, dass weder für einen Ausgleich im herkömmlichen Sinne noch für eine Genugtuung durch das Schmerzensgeld Raum sei, wenn die fast vollständige Zerstörung der Persönlichkeit den Betroffenen daran hindere, den Zusammenhang der Entschädigungszahlung mit seinem Schaden zu erfassen (vgl. BGH in NJW 1976, 1147 ).
  • OLG Frankfurt, 21.02.1991 - 12 U 42/90

    Schmerzensgeld; Monatliche Schmerzensgeldrente; Schüler; Kniebandschädigung;

    Auszug aus LG München I, 29.03.2001 - 19 O 8647/00
    Doch ist unter Umständen eine Rente, insbesondere bei dauernden Nachteilen, z.B., wenn die lebenslängliche Beeinträchtigung des Geschädigten sich immer wieder erneuert und immer wieder schmerzlich empfunden wird, zweckmäßig (vgl. BGHZ 18, 167 OLG Frankfurt/M., VersR 1983, 545 und in VersR 1992, 621 ).
  • BGH, 13.03.1959 - VI ZR 72/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG München I, 29.03.2001 - 19 O 8647/00
    Dass die Entschädigung teils in Form eines Kapitalbetrages, teils in Form einer Rente zulässig ist, hat bereits der BGH in NJW 1959, 1031 entschieden.
  • LG Hanau, 21.03.1995 - 4 O 944/87
    Auszug aus LG München I, 29.03.2001 - 19 O 8647/00
    DM 500.000,- und DM 500,- Rente monatlich bei der völligen Erblindung eines 3-jährigen Jungen (Landgericht Hanau in ZfS 1995, 211).
  • LG München I, 19.12.1985 - 19 O 10676/85

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG München I, 29.03.2001 - 19 O 8647/00
    Damals hat sie im Rahmen der bestehenden Rechtsprechung für einen Fall schwerster Verletzungen mit dauernder Lähmung bei einem 19-jährigen Mann ein Schmerzensgeld in Höhe von DM 300.000,- und einer Rente von DM 600,- monatlich für angemessen gehalten ( 19 0 10676/85 vom 19.12.1985, zitiert bei Hacks-Ring-Böhm unter der Nummer 2387).
  • OLG Hamm, 11.09.2002 - 9 W 7/02

    Personenschaden; Schmerzensgeld; Bemessungsgesichtspunkte im Fall sehr schwerer

    Insbesondere die von der Klägerin zum Vergleich herangezogene Entscheidung des LG München I (VersR 2001, 1124) betraf einen nach Auffassung des Senats nicht vergleichbaren, sondern deutlich schwereren Fall.
  • OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 35/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Schmerzensgeldbemessung bei einem

    Alle drei Entscheidungen haben Verletzungen zum Gegenstand, die die Beeinträchtigungen des Klägers deutlich übersteigen (LG München I, VersR 2001, S. 1124: unfallbedingter Rückfall auf primitivste Existenzzustände; OLG Düsseldorf, RuS 1995, S. 293: spastische Lähmung aller Glieder, Störung der Blasen- und Darmentleerung, ausgeprägte Hirnleistungsstörungen, Wegfall der Bewegungsfähigkeit und der gewillkürten Motorik; OLG Hamm, RuS 1996, S. 349: Rückfall in das intellektuelle Stadium eines Grundschülers der 4. Schulklasse und dauerhafte Lähmung aller Extremitäten).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 128/07

    Schadensersatz bei Pflegebedürftigkeit des jugendlichen Unfallopfers; Abgeltung

    Dabei hat sich der Senat auch an der Entscheidung des OLG Schleswig vom 17. Februar 2005 (OLGR 2005, 717, zitiert bei Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 4. Auflage, Rdnr. E 1494) in Abgrenzung von den Entscheidungen OLG Brandenburg, Urteil vom 30. Januar 2001 (VRS 101, 345, zitiert bei Jaeger/Luckey, Rdnr. E 1495) sowie LG München, Urteil vom 29. März 2001 (NJW-RR 2001, 1246, zitiert bei Jaeger/Luckey, Rdnr. E 1496) orientiert.
  • LG Münster, 17.04.2009 - 16 O 532/07

    Schadensersatzrechtlicher Umfang der Heilbehandlungskosten; Schmerzensgeld für

    Sie hat sich hierbei an den Entscheidungen des LG München I vom 29. März 2001 (Az. 19 O 8647/00), des LG Aachen vom 13. Juni 2000 (Az. 9 O 40/00), des LG Kleve vom 9. Februar 2005 (Az. 2 O 370/01) und des OLG Zweibrücken vom 22. April 2008 (Az. 5 U 6/07) orientiert; Art und Umfang der erlittenen Verletzungen - insbesondere der Dauerschäden - sind mit dem vorliegenden Fall in weiten Teilen vergleichbar.
  • OLG München, 14.08.2015 - 10 U 1977/15

    Frist zur Stellungnahme zur beabsichtigten Entscheidung

    Maßgeblich für die kontinuierliche Anhebung der Schmerzensgeldbeträge war nicht die Entscheidung des LG München I aus dem Jahr 2001 im Verfahren 19 O 8467/00 (NJW-RR 2001, 1246) (ganz abgesehen davon, daß die kurzschlüssige Verkopplung des Schmerzensgeldes mit der allgemeinen Preisentwicklung in diesem Urteil fehlerhaft ist, vgl. Geigel/Pardey a. a. O. Kap. 7 Rz. 55).
  • OLG Hamm, 24.01.2002 - 6 U 169/01
    Gleichwohl gibt es Fälle, die durch noch schwerere Verletzungen und noch tiefgreifendere dauernde Leiden des Geschädigten gekennzeichnet sind (vgl. z. B. die in der Berufungserwiderung angeführte im NZV 2001, 263 veröffentlichte Entscheidung des LG München; der Fall ist in der Berufungsinstanz durch einen außergerichtlichen Vergleich, dessen Inhalt nicht bekannt worden ist, erledigt worden; vgl. ferner die bei Hacks/Ring/Böhm zu den dortigen Schmerzensgeldhöchstbeträgen angegebenen Krankheits- und Beschwerdebilder).
  • LG Detmold, 15.05.2003 - 9 O 265/98

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem mit überhöhter Geschwindigkeit

    Bei der Bemessung immaterieller Schäden und daraus resultierenden Ansprüchen bei Verkehrsunfällen treten nach neuerer Rechtsprechung immer mehr die Art, Dauer und das Ausmaß der durch den Unfall erlittenen Verletzungen und der Verletzungsfolgen in den Vordergrund, während der sog. Strafgedanke nur noch eine eingeschränkte Rolle spielt (vgl. dazu u.a. LG München I, VersR 2001, 1124; OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2002,6 U 169/01, RuS 2002, 285/286 m.w.N.).
  • LG Bielefeld, 25.09.2007 - 4 O 522/05

    Schadensersatzansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler bezüglich eines

    Zwar wurde im Urteil des LG München vom 29.03.2001 (Az. 19 O 8647/00, VersR 2001, 1124), auf das der Kläger hinweist, auf ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 1 Mio. DM erkannt bei einem Zustand nahezu fehlender Ansprechbarkeit trotz Wachheit und Kommunikationsunfähigkeit sowie Urin- und Stuhlinkontinenz infolge eines Schädelhirntraumas.
  • OLG München, 11.04.2003 - 10 U 5096/02
    Das ausgeurteilte Schmerzensgeld sprengt nicht die Grenzen des Entschädigungssystems, sondern ordnet sich in den Rahmen der neueren Rechtsprechung bei schwersten Verletzungen mit dauerhaften Beeinträchtigungen ein (vgl. etwa bei deutlich schwereren Verletzungsfolgen LG München I, VersR 2001, 1124; OLG Naumburg, VersR 2003 332).
  • LG Detmold, 11.05.2004 - 9 O 265/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Bei der Bemessung immaterieller Schäden und daraus resultierenden Ansprüchen bei Verkehrsunfällen treten nach neuerer Rechtsprechung immer mehr die Art, Dauer und das Ausmaß der durch den Unfall erlittenen Verletzungen und der Verletzungsfolgen in den Vordergrund, während der sog. Strafgedanke nur noch eine eingeschränkte Rolle spielt (vgl. dazu u.a. LG München I, VersR 2001, 1124; OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2002, 6 U 169/01, RuS 2002, 285/286 m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.03.2002 - 15 U 117/01
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